Rechtlich
Vielfalt als Chance
Arbeitgebende machen sich im Fall des Verstoßes gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot oder im Fall des Unterlassens ihrer gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten haftbar. Der Vertrauensschaden im Fall von Rassismus, Diskriminierung oder sexueller Belästigung im Betrieb ist weitaus schwerwiegender.
Unternehmerisch
Vielfalt als Vorteil
Diversität und Inklusion können für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit in einer sich ständig wandelnden Welt entscheidend sein, gleich ob Sie nach gut ausgebildeten Fachkräften suchen oder in der Belegschaft vielfältige Talente in verschiedenen Lebensphasen und mit vielfältigen Biografien zusammenbringen.
Menschlich
Vielfalt als Wert
Bewerber*innen, Beschäftigte, Kund*innen, Vertragspartner*innen und Investor*innen erwarten zunehmend auch ein glaubwürdiges Bekenntnis zur sozialen Nachhaltigkeit, zu einem werteorientierten Handeln und eine klare Positionierung bei Diskriminierungsfällen oder einem „Shitstorm“ im Internet.
AGG-Verhaltenskodex
AGB und Klauseln
Fixieren Sie Ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung. Arbeitgebende und Interessenvertretungen können ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Betriebsvereinbarungen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ergänzenden Klauseln zu ihren Arbeitsverträgen und/ oder in gesonderten Verhaltenskodizes manifestieren. Arbeitgebende und Interessenvertretungen signalisieren mit diversitäts- und inklusionssensiblen Dienst- und Betriebsvereinbarungen, AGB, ergänzenden Klauseln zu Arbeitsverträgen und/oder mit einem gesonderten Verhaltenskodex ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, positionieren sich für Diversität und Inklusion und können nur beispielhaft auch den betrieblichen Umgang mit Beschwerdefällen transparent für Beschäftigte, Kund*innen und Vertragspartner*innen verbindlich regeln. Zusammen wählen wir Formulierungen, die zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen passen.
AGG-Verhaltenskodex
diversitäts- und inklusionssensible
Ein Verhaltenskodex macht deutlich, dass Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Ihrem Betrieb nicht mehr länger unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit fallen, sondern ein auch seitens der Führungskräfte ernst genommenes Thema und der Einsatz für Wertschätzung und Toleranz im Betrieb ein Ausdruck von Wertschätzung eines*einer jeden Beschäftigten ist.
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
diversitäts- und inklusionssensible
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen verdeutlichen Ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung im Betrieb, z.B. „Betriebsvereinbarung zum Umgang mit AGG-Beschwerden“, oder „Betriebsvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsplatz“. Solche Betriebsvereinbarungen signalisieren Ihren Beschäftigten Ihre Wertschätzung und schaffen für Transparenz im Beschwerdefall.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
diversitäts- und inklusionssensible
Durch diversitäts- und inklusionssensible AGB schützen Sie einerseits Ihre Kund*innen, Lieferant*innen und Vertragspartner*innen vor Benachteiligungen, andererseits nehmen Sie diese Personengruppen in die Pflicht und machen einen wertschätzenden, respektvollen und toleranten Umgang mit Ihren Beschäftigten zu einer allgemeinen Bedingung jeder Geschäftsbeziehung.
AGG-Verhaltenskodex
Unverbindliche Anfrage stellen
SIMPLY EQUAL unterstützt Arbeitgebende, unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen und unter Einbeziehung von individuellen diversitäts- und inklusionsfördernden Maßnahmen die Herausforderungen der Zeit als Chance zu nutzen und aus dieser Chance größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
AGG-Verhaltenskodex
Häufig gestellte Fragen
Danke, dass Sie den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt gemeinsam mit uns kämpfen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zusammen mit Ihnen das Betriebsklima geprägt von Diversität und Inklusion, Wertschätzung und Respekt auch bei Ihnen zu fördern. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Eignet sich eine Betriebsvereinbarung?
Betriebsvereinbarungen haben gleich zweifachen Vorteil: Erstens machen Sie Ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung im Betrieb zu einem Thema. Zweitens kann in Betriebsvereinbarungen auch der betriebsinterne Umgang mit Beschwerdefällen geregelt werden, z.B. „Betriebsvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsplatz“, oder „Betriebsvereinbarung zum Beschwerdeverfahren“. Solche Betriebsvereinbarungen signalisieren Ihren Beschäftigten Ihre Wertschätzung und schaffen für Ihre Beschäftigten Transparenz im Beschwerdefall.
Welche Inhalte können die Vereinbarungen haben?
Zusammen formulieren wir Betriebsvereinbarungen, die zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen passen. Die Gestaltung der für Ihren Betrieb geeigneten Vereinbarung kann beispielsweise den Inhalt haben, dass in Ihrem Betrieb eine Kultur geprägt von Akzeptanz, Toleranz und gegenseitigem Respekt herrscht. Daneben sind auch konkrete Betriebsvereinbarungen möglich, die beispielsweise den Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsplatz oder mit Beschwerdefällen regeln. Die Realität in Ihrem Betrieb gibt uns den Inhalt Ihrer Betriebsvereinbarung vor.
Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?
Betriebsräte haben die Chance, individuelle Interessen der Beschäftigten und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu verknüpfen. Durch Ausschöpfung ihrer rechtlichen Befugnisse können Betriebsräte diversitäts- und inklusionsfördernde Maßnahmen anstoßen, initiieren und unterstützen. Dazu gehören insbesondere auch Betriebsvereinbarungen gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung im Betrieb. So können beispielsweise auf Grundlage des § 88 BetrVG durch freiwillige Betriebsvereinbarungen Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb oder Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen geregelt werden.
Eignet sich ein Verhaltenskodex?
Neben oder anstelle von verbindlichen Betriebsvereinbarungen sind Verhaltenskodizes ein geeignetes Instrument, um Ihren Einsatz für Diversität und Inklusion zu manifestieren. Ein Verhaltenskodex macht deutlich, dass Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Ihrem Betrieb nicht mehr länger unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit fallen, sondern ein auch seitens der Führungskräfte ernst genommenes Thema und der Einsatz für Wertschätzung und Toleranz im Betrieb ein Ausdruck von Wertschätzung eines*einer jeden Beschäftigten ist.
Was haben AGB mit Diversität und Inklusion zu tun?
Der Schutz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung gilt auch Ihren Kund*innen, Lieferant*innen und Vertragspartner*innen. Durch diversitäts- und inklusionssensible AGB können Sie indes nicht nur Ihre Kund*innen, Lieferant*innen und Vertragspartner*innen vor Benachteiligungen schützen. Umgekehrt können Sie sie durch Ihre AGB auch selbst in die Pflicht nehmen und einen wertschätzenden, respektvollen und toleranten Umgang mit Ihren Beschäftigten zu einer allgemeinen Bedingung jeder Geschäftsbeziehung machen.

Für die erfolgreiche Implementierung von Diversität und Inklusion im Betrieb sind die unbedingte Unterstützung und die proaktive Mitwirkung von Führungskräften entscheidend. Die Schaffung eines …

Das Gesetz überträgt Arbeitgeber*innen und Interessenvertretungen eine soziale Verantwortung. Überdies sind Arbeitgebende von Gesetzes wegen verpflichtet, präventive und erforderliche Maßnahmen zum Schutz …

Gemäß § 13 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben Beschäftigte das Recht, sich bei den „zuständigen Stellen“ des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn …