Öffentliche Einrichtungen

Laut und öffentlich.

Rechtlich
Vielfalt als Chance

Arbeitgebende machen sich im Fall des Verstoßes gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot oder im Fall des Unterlassens ihrer gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten haftbar. Der Vertrauensschaden im Fall von Rassismus, Diskriminierung oder sexueller Belästigung im Betrieb ist weitaus schwerwiegender.

Unternehmerisch
Vielfalt als Vorteil

Diversität und Inklusion können für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit in einer sich ständig wandelnden Welt entscheidend sein, gleich ob Unternehmen nach gut ausgebildeten Fachkräften suchen oder in der Belegschaft vielfältige Talente in verschiedenen Lebensphasen und mit vielfältigen Biografien zusammenbringen.

Menschlich
Vielfalt als Wert

Bewerber*innen, Beschäftigte, Kund*innen, Vertragspartner*innen und Investor*innen erwarten zunehmend auch ein glaubwürdiges Bekenntnis zur sozialen Nachhaltigkeit, zu einem werteorientierten Handeln und eine klare Positionierung bei Diskriminierungsfällen oder einem „Shitstorm“ im Internet.

Mit öffentlichen Einrichtungen
für Gleichberechtigung und Chancengleichheit

Öffentliche Einrichtungen und Behörden sind im besonderen Maße zur Verwirklichung der sich aus internationalen, europäischen und nationalen Rechtsquellen ergebenden Gleichberechtigung und zur Verwirklichung der Chancengleichheit verpflichtet. Gleichzeitig sind öffentliche Einrichtungen und Behörden gehalten, dem prognostizierten und teilweise schon spürbaren Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland zu begegnen. Gesamtgesellschaftlich wird insbesondere von öffentlichen Einrichtungen und Behörden auch eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit erwartet. SIMPLY EQUAL  unterstützt öffentliche Einrichtungen und Behörden,  unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen und unter Einbeziehung von individuellen diversitäts- und inklusionsfördernden Maßnahmen die Herausforderungen als Chance zu nutzen und aus dieser Chance größtmöglichen Nutzen zu ziehen.

AGG-Schulung
für Leiter*innen

Unsere AGG-Schulung für Leiter*innen vermittelt Einrichtungs- und Behördernleiter*innen und Personalverantwortlichen ihre gesetzlichen Pflichten zum Schutz ihrer Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung und bewirkt, die Schaffung eines wertschätzenden Arbeitsklimas über die gesetzlichen Pflichten hinaus als wesentlichen Bestandteil ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zu begreifen: Begenen Sie dem Fachkräftemangel, dem demografischen, gesellschaftlichen und digitalen Wandel, gewinnen und binden Sie alle Talente – für mehr Gleichberechtigung und Chancengleichheit.

AGG-Schulung
für Personalsrät*innen

Unsere AGG-Schulung für Personalsrät*innen vermittelt Personalrät*innen ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte und Interventionsmöglichkeiten zum Schutz ihrer Kolleg*innen vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung und ermutigt sie, ihren gesetzlichen Handlungsspielraum zur Förderung von Diversität und Inklusion voll und proaktiv auszuschöpfen. Zusammen kreieren wir unter Einbeziehungen der gesamtgesellschaftliche Herausforderungen in einer sich wandelnden Welt ein Arbeitsumfeld gemäß gesetzlicher Vorgaben, ein Arbeitsumfeld geprägt von Wertschätzung und Respekt.

AGG-Schulung
für Beschäftigte

Unsere AGG-Schulung für Beschäftigte sensibilisiert Beschäftigte für die Themen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, für unbewusste Vorannahmen, bewusste Vorurteile und Stereotypisierungen und ermutigt sie, hinzuschauen, füreinander einzustehen und sich auch gesamtgesellschaftlich laut für Diversität und Inklusion zu positionieren. Unser AGG-Schulung vermittelt Wertschätzung untereinander und zeigt, dass Vielfalt und Respekt als wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht, des Gesundheitsmanagements und der behördeninternen Kultur verstanden wird. 

Beschwerdestelle
im Sinne des § 13 des AGG

Das Gesetz setzt das Bestehen einer internen Beschwerdestelle voraus. Wir unterstützen Behördernleitungen und Personalverantwortliche bei der Errichtung einer internen Beschwerdestelle, bei der Entwicklung eines Beschwerdemanagements und bei der behördeninternen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren. Bei bereits errichteter Beschwerdestelle stehen wir Ihren Beschäftigten als externe, unabhängige und niedrigschwellige Beschwerdestelle mit weiblichen und männlichen, juristisch qualifizierten Ansprechpersonen zur Verfügung.

Antidiskriminierungsrichtlinie,
AGB und Klauseln

Öffentliche Einrichtungen, Behörden und Personalrät*innen signalisieren mit diversitäts- und inklusionssensiblen Richtlinien, ergänzenden Klauseln zu Arbeitsverträgen und/oder mit einem gesonderten Verhaltenskodex ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, positionieren sich für Diversität und Inklusion und können nur beispielhaft auch den behördlichen Umgang mit Beschwerdefällen transparent für Beschäftigt regeln.  Zusammen wählen wir Formulierungen, die zu Ihrer Einrichtung oder zu Ihrer Behörde passen. 

DIversity-Check
Tatsachen schaffen

„Unsere Einrichtung ist diskriminierungsfrei“ – Sind Sie sicher? Rassismen und Diskriminierungen sind nicht immer offensichtlich. Ständig sind wir unbewussten Vorannahmen unterlegen, die unser vermeintlich objektives Bild entzerren (sog. Unconscious Bias). Mit unserem Diversity-Check sensibilisieren wir Sie für verschiedenste Verzerrungseffekte, prüfen wir Ihre Außendarstellung sowie Ihre Stellenausschreibungen auf offene – und auf verdeckte – Benachteiligungen. Wir zeigen Ihnen Ansätze und Instrumente auf, mit denen Sie innerbehördliche wie auch in der Außenwirkung alle Talente adressieren.

AGG-Beratungsvereinbarung
NINETOFIVE - Beratung

Wie formuliere ich die Ausschreibung für die Stelle, für die Deutschkenntnisse zwingend sind? Wie reagiere ich personalrechtlich auf ein Coming-Out eines*einer Beschäftigten? Welche Sanktion ist im Fall der sexuellen Belästigung im konkreten Einzelfall verhältnismäßig? Der Behördenalltag stellt Leiter*innen und Personalverantwortliche vor vielfältigen Herausforderungen. Damit aus Unsicherheit keine Benachteiligung entsteht, erhalten Sie mit der NineToFive Beratungsvereinbarung bezogen auf den konkreten Einzelfall eine rechtliche Einschätzung sowie eine rechtssichere Handlungsempfehlung.

Ganzeinheitliches
DIVERSITY MANAGEMENT

Als externe Diversty-Abteilung unterstützen, beraten und betreuen wir Sie bei der Implementierung eines individuellen Diversity Managements als Schnittstelle zwischen Verwaltungsmodernisierung und Qualitätsmanagement, Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Wir vermitteln rechtliche Anforderungen, befähigen Sie, die qualitativen Erfolge Ihres Managementkonzepts auszuwerten und Ihren Einsatz für Diversität und Inklusion intern wie extern transparent, wertschätzend und respektvoll zu verankern. Chancen und Vorteile besprechen wir mit Ihnen gern.

Veranstaltungen von SIMPLY EQUAL
online, hybrid und in Präsenz

SIMPLY EQUAL bietet deutschlandweit Veranstaltungen an, virtuell, hybrid und auch in Präsenz. Über die Veranstaltungssuche finden Sie alle Termine und Orte für die Veranstaltungen in den kommenden Monaten. Detaillierte Informationen zum Inhalt und das Anmeldeformular jeder Veranstaltung erhalten Sie jeweils über den direkten Link zur Veranstaltung.

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