AGG-Beratungsvereinbarung
Prävention statt Eskalation

AGG-Beratungsvereinbarung
Prävention statt Eskalation

„Wie formuliere ich die Ausschreibung für die Stelle, für die Deutschkenntnisse zwingend sind?“, „Wie reagiere ich auf ein Outing eines*einer Beschäftigten?“, „Welche Sanktion ist im Fall der sexuellen Belästigung im konkreten Einzelfall verhältnismäßig?“ Der betriebliche Alltag stellt Führungskräfte und Personalverantwortliche vor vielfältigen Herausforderungen. Mit unserer AGG-Beratungsvereinbarung „NineToFive“ können Sie sich auch – und insbesondere dann – an uns wenden, bevor eine Benachteiligung überhaupt entsteht. Bei einem konkreten Diskriminierungsverdacht oder -vorfall erteilen wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlung, damit Sie ihre gesetzlichen Pflicht, die Benachteiligung unverzüglich zu beseitigen, orientiert am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden.

AGG-Beratungsvereinbarung
Prävention statt Eskalation

Rechtliche Einschätzung | Rechtssichere Handlungsempfehlung

Wir beraten Sie umfassend auf dem Gebiet des Antidiskriminierungs- und Arbeitsrechts. Wir sind für Sie da bei jeder Frage im Zusammenhang mit Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung. Mit dem Zustandekommen einer Beratungsvereinbarung garantieren wir unsere Rückmeldung werktags binnen 48 Stunden. Regelmäßig können Fragen und Unsicherheiten auch schon am selben Tag abschließend beantwortet und geklärt werden. Damit aus Unsicherheit erst gar keine Benachteiligung entsteht, erreichen Sie uns mit der NineToFive Beratungsvereinbarung bei jeder Frage werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr und erhalten bezogen auf den konkreten Einzelfall eine rechtliche Einschätzung sowie eine rechtssichere Handlungsempfehlung.

Preis auf Anfrage

zzgl. MwSt.

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Prävention statt Eskalation

Rechtliche Einschätzung | Rechtssichere Handlungsempfehlung

Danke, dass Sie den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt gemeinsam mit uns kämpfen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zusammen mit Ihnen das Betriebsklima geprägt von Diversität und Inklusion, Wertschätzung und Respekt auch bei Ihnen zu fördern. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Welche gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten habe ich zum Schutz meiner Beschäftigten, Vertragspartner*innen und Kund*innen vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung? Wie entsteht ein Betriebsklima frei von unbewussten Vorannahmen, bewussten Vorurteilen und Stereotypisierung? Was darf man überhaupt noch sagen? Wie vermeide ich meine Haftung und noch schwerwiegendere Vertrauensschäden? Welche Rechte haben Beschäftigte bei rassistischen, diskriminierenden und sexistischen Benachteiligungen? Wie können Beschäftigte auf einen Diskriminierungsverdacht oder auf einen konkreten Diskriminierungsfall reagieren? Wie kann ich alle Talente adressieren? Darf ich eine Frauenquote einführen? Darf ich Geflüchtete beschäftigten? Was muss – was sollte – ich als Arbeitgeber*in zur geschlechtlichen Vielfalt beachten? Wie reagiere ich auf ein Outing? Welche Personalunterlagen muss ich anpassen? Und was ist mit geschlechtsneutralen Sanitätsräumen? Was ist überhaupt sexuelle Belästigung? Und sind Komplimente schon sexuelle Belästigung? Welche Maßnahmen muss ich von Gesetzes wegen ergreifen? Welche Sanktion ist verhältnismäßig? Welche Rechte haben Betroffene von sexueller Belästigung? Die AGG-Beratungsvereinbarung „NineToFive“ bezeichnet eine Beratungsvereinbarung, nach der Sie und Ihre Personalverantwortliche uns bei jeder Frage und bei jeder Unsicherheit werktags von 09:00 – 17:00 Uhr in unserer Kanzlei erreichen können. Sie haben die Möglichkeiten, uns den konkreten Einzelfall zu schildern, um deren rechtlichen Einschätzung oder zu dem Sie um eine Handlungsempfehlung bitten. Die AGG-Beratungsvereinbarung „NineToFive“ zielt auf Prävention und Intervention. Die Beratungsvereinbarung umfasst dabei auch den Umgang mit einem bereits geäußerten Diskriminierungsverdacht oder einer bereits geäußerten Diskriminierungserfahrung. Auch hierzu stellen wir Ihnen die Rechtslage dar und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.

Mit unserer AGG-Beratungsvereinbarung „NineToFive“ garantieren wir unsere Rückmeldung samt Darlegung der Rechtslage sowie einer Handlungsempfehlung werktags binnen 48 Stunden. Regelmäßig können Fragen und Unsicherheiten auch schon am selben Tag abschließend beantwortet und geklärt werden.

Die AGG-Beratungsvereinbarung „NineToFive adressiert sowohl Unternehmen, die bereits ein ganzeinheitliches Diversity Management oder eine eigenständige Rechtsabteilung etabliert haben als auch solche Betriebe und Betriebsstätte ohne Diversity und/ oder Rechtsabteilung. Unternehmen mit eigener Legal – Abteilung profitieren von dem Austausch unter Kolleg*innen, Betriebe und Betriebsstätte profitieren von unseren Kompetenzen im Antidiskriminierungsrecht nebst pragmatischen und betriebsbezogenen Handlungsempfehlungen.

Von unserer Beratungsvereinbarung profitieren Sie bei jeder Frage und jeder Unsicherheit aus dem Bereich des Antidiskriminierungsrechts, gleich ob der Schwerpunkt Ihres Anliegens formal arbeitsrechtlicher, betriebsverfassungs- oder strafrechtlicher Natur ist. Um die Zuordnung Ihres Anliegens zu einem Rechtsgebiet kümmern wir uns für Sie.

Sollte sich aus einer Beratung ergeben, dass Sie zum Ergreifen weiterer Maßnahmen verpflichtet sind, dass die einzige angemessene Reaktion auf einen Diskriminierungsvorfall die Kündigung des*der Beschäftigten ist oder werden Sie als Arbeitgeber*in zur Zahlung von Schadensersatz und Entschädigung in Anspruch genommen, werden wir gern für Sie auch über die Beratung hinaus für Sie tätig. Ein über die Beratung hinausgehendes Tätigwerden, zum Beispiel in Form einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung, ist dann indes nicht mehr von der Beratungsvereinbarung umfasst, sondern wird gesondert abgerechnet.

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