Rechtlich
Vielfalt als Chance
Arbeitgebende machen sich im Falle des Verstoßes gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot oder im Falle des Unterlassens ihrer gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten haftbar. Der Vertrauensschaden im Fall von Rassismus, Diskriminierung oder sexueller Belästigung im Betrieb ist weitaus schwerwiegender.
Qualitativ
Vielfalt als Vorteil
Diversität und Inklusion können für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit in einer sich ständig wandelnden Welt entscheidend sein, gleich ob Sie nach gut ausgebildeten Fachkräften suchen oder in der Belegschaft vielfältige Talente in verschiedenen Lebensphasen und mit vielfältigen Biografien zusammenbringen.
Menschlich
Vielfalt als Wert
Bewerber*innen, Beschäftigte, Kund*innen, Vertragspartner*innen und Investor*innen erwarten zunehmend auch ein glaubwürdiges Bekenntnis zur sozialen Nachhaltigkeit, zu einem werteorientierten Handeln und eine klare Positionierung bei Diskriminierungsfällen oder einem „Shitstorm“ im Internet.
Antidiskriminierungsrichtlinie
und Dienstvereinbarungen
Fixieren Sie Ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung. Arbeitgebende und Interessenvertretungen können ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Antidiskriminierungsrichtlinien und Dienstsvereinbarungen manifestieren. Hiermit signalisieren Arbeitgebende und Interessenvertretungen nicht nur ihren Einsatz für Diversität und Inklusion im Betrieb, sondern können auch den behördlichen Umgang mit Beschwerdefällen transparent für Beschäftigte, Brüger*innen und Vertragspartner*innen verbindlich regeln.
Antidiskriminierungsrichtlinie
und diskriminierungssensible Dienstvereinbarungen
Arbeitgebende und Interessenvertretungen signalisieren mit diversitäts- und inklusionssensiblen Antidiskriminierungsrichtlinien und Dienstsvereinbarungen ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, positionieren sich für Diversität und Inklusion und können nur beispielhaft auch den behördlichen Umgang mit Beschwerdefällen transparent für Beschäftigte, Bürger*innen und Vertragspartner*innen verbindlich regeln. Zusammen wählen wir Formulierungen, die zu Ihrer Einrichtung oder Ihrer Behörde passen.
Eine Antidiskriminierungsrichtlinie macht deutlich, dass Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Ihrer Einrichtung oder Behörde nicht mehr länger unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit fallen, sondern ein auch seitens der Führungskräfte ernst genommenes Thema und der Einsatz für Wertschätzung und Toleranz ein Ausdruck von Wertschätzung eines*einer jeden Beschäftigten ist.
Dienstvereinbarungen verdeutlichen Ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung in der Einrichtung oder Behörde, z.B. „Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsplatz“. Solche Dienstvereinbarungen signalisieren Ihren Beschäftigten Ihre Wertschätzung und schaffen für Ihre Beschäftigten Transparenz im Beschwerdefall.
Durch diversitäts- und inklusionssensible AGB schützen Sie einerseits Ihre Kund*innen, Lieferant*innen und Vertragspartner*innen vor Benachteiligungen, andererseits nehmen Sie diese Personengruppen in die Pflicht und machen einen wertschätzenden, respektvollen und toleranten Umgang mit Ihren Beschäftigten zu einer allgemeinen Bedingung jeder Geschäftsbeziehung.
Antidiskriminierungsrichtlinie
Unverbindliche Anfrage stellen
Simply Equal unterstützt Betriebsräte, unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen und unter Einbeziehung von individuellen diversitäts- und inklusionsfördernden Maßnahmen die Herausforderungen der Zeit als Chance zu nutzen und aus dieser Chance größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
AGG-Verhaltenskodex
Häufig gestellte Fragen
Danke, dass Sie den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt gemeinsam mit uns kämpfen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zusammen mit Ihnen das Betriebsklima geprägt von Diversität und Inklusion, Wertschätzung und Respekt auch bei Ihnen zu fördern. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Eignet sich eine Betriebsvereinbarung?
Betriebsvereinbarungen haben gleich zweifachen Vorteil: Erstens machen Sie Ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung im Betrieb zu einem Thema. Zweitens kann in Betriebsvereinbarungen auch der betriebsinterne Umgang mit Beschwerdefällen geregelt werden, z.B. „Betriebsvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsplatz“, oder „Betriebsvereinbarung zum Beschwerdeverfahren“. Solche Betriebsvereinbarungen signalisieren Ihren Beschäftigten Ihre Wertschätzung und schaffen für Ihre Beschäftigten Transparenz im Beschwerdefall.
Welche Inhalte können die Vereinbarungen haben?
Zusammen formulieren wir Betriebsvereinbarungen, die zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen passen. Die Gestaltung der für Ihren Betrieb geeigneten Vereinbarung kann beispielsweise den Inhalt haben, dass in Ihrem Betrieb eine Kultur geprägt von Akzeptanz, Toleranz und gegenseitigem Respekt herrscht. Daneben sind auch konkrete Betriebsvereinbarungen möglich, die beispielsweise den Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsplatz oder mit Beschwerdefällen regeln. Die Realität in Ihrem Betrieb gibt uns den Inhalt Ihrer Betriebsvereinbarung vor.
Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?
Betriebsräte haben die Chance, individuelle Interessen der Beschäftigten und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu verknüpfen. Durch Ausschöpfung ihrer rechtlichen Befugnisse können Betriebsräte diversitäts- und inklusionsfördernde Maßnahmen anstoßen, initiieren und unterstützen. Dazu gehören insbesondere auch Betriebsvereinbarungen gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung im Betrieb. So können beispielsweise auf Grundlage des § 88 BetrVG durch freiwillige Betriebsvereinbarungen Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb oder Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen geregelt werden.
Eignet sich ein Verhaltenskodex?
Neben oder anstelle von verbindlichen Betriebsvereinbarungen sind Verhaltenskodizes ein geeignetes Instrument, um Ihren Einsatz für Diversität und Inklusion zu manifestieren. Ein Verhaltenskodex macht deutlich, dass Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Ihrem Betrieb nicht mehr länger unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit fallen, sondern ein auch seitens der Führungskräfte ernst genommenes Thema und der Einsatz für Wertschätzung und Toleranz im Betrieb ein Ausdruck von Wertschätzung eines*einer jeden Beschäftigten ist.
Was haben AGB mit Diversität und Inklusion zu tun?
Der Schutz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung gilt auch Ihren Kund*innen, Lieferant*innen und Vertragspartner*innen. Durch diversitäts- und inklusionssensible AGB können Sie indes nicht nur Ihre Kund*innen, Lieferant*innen und Vertragspartner*innen vor Benachteiligungen schützen. Umgekehrt können Sie sie durch Ihre AGB auch selbst in die Pflicht nehmen und einen wertschätzenden, respektvollen und toleranten Umgang mit Ihren Beschäftigten zu einer allgemeinen Bedingung jeder Geschäftsbeziehung machen.
Wir unterstützen Sie
Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht
Simply Equal ist eine bundesweit tätige, auf das Antidiskriminierungsrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei. Wir unterstützen Arbeitgebende bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Schutz ihrer Beschäftigten vor Rassismus , Diskriminierung und sexueller Belästigung sowie bei der Implementierung eines betriebseigenen Diversity Managements.
Kennen Sie schon unser Magazin?
Politik, Gesetze und Rechtsprechung
Was bedeutet Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung? Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber*in? Welche Rechte habe ich als Betroffene*r? Wie kann ich als Arbeitgeber*in meine Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung schützen? Wie kann ich meine*n Arbeitgeber*in in die Pflicht nehmen? Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Welche Fristen muss ich beachten?

Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Welche gesetzlichen Pflichten habe ich? Wie viel Schadensersatz oder Entschädigung muss ich zahlen?…

Das AGG räumt Beschäftigten diverse Rechte und Ansprüche ein, z.B. einen Anspruch auf Schadensersatz und einen Anspruch auf eine geldliche Entschädigung („Schmerzensgeld“) …

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist für Arbeitgeber*innen von besonderer Relevanz. Es ist das erste Regelwerk in Deutschland, das im Arbeitsleben …