AGG-Verhaltenskodex
AGB und Klauseln

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AGB und Klauseln

Arbeitgebende und Interessenvertretungen signalisieren mit diversitäts- und inklusionssensiblen Dienst- und Betriebsvereinbarungen, AGB, ergänzenden Klauseln zu Arbeitsverträgen und/oder mit einem gesonderten Verhaltenskodex ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, positionieren sich für Diversität und Inklusion und können nur beispielhaft auch den betrieblichen Umgang mit Beschwerdefällen transparent für Beschäftigte, Kund*innen und Vertragspartner*innen verbindlich regeln. Zusammen wählen wir Formulierungen, die zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen passen.

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Individuelle Anpassungen | Authentische Formulierungen | Gemeinsame Abstimmungen

Fixieren Sie Ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung. Arbeitgebende und Interessenvertretungen können ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Betriebsvereinbarungen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ergänzenden Klauseln zu ihren Arbeitsverträgen und/ oder in gesonderten Verhaltenskodizes manifestieren.

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AGG-Verhaltenskodex
Häufig gestellte Fragen

AGG-Verhaltenskodex | AGB | Klauseln

Danke, dass Sie den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt gemeinsam mit uns kämpfen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zusammen mit Ihnen das Betriebsklima geprägt von Diversität und Inklusion, Wertschätzung und Respekt auch bei Ihnen zu fördern. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Betriebsvereinbarungen haben gleich zweifachen Vorteil: Erstens machen Sie Ihren Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung im Betrieb zu einem Thema. Zweitens kann in Betriebsvereinbarungen auch der betriebsinterne Umgang mit Beschwerdefällen geregelt werden, z.B. „Betriebsvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsplatz“, oder „Betriebsvereinbarung zum Beschwerdeverfahren“. Solche Betriebsvereinbarungen signalisieren Ihren Beschäftigten Ihre Wertschätzung und schaffen für Ihre Beschäftigten Transparenz im Beschwerdefall.

 

Zusammen formulieren wir Betriebsvereinbarungen, die zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen passen. Die Gestaltung der für Ihren Betrieb geeigneten Vereinbarung kann beispielsweise den Inhalt haben, dass in Ihrem Betrieb eine Kultur geprägt von Akzeptanz, Toleranz und gegenseitigem Respekt herrscht. Daneben sind auch konkrete Betriebsvereinbarungen möglich, die beispielsweise den Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsplatz oder mit Beschwerdefällen regeln. Die Realität in Ihrem Betrieb gibt uns den Inhalt Ihrer Betriebsvereinbarung vor.

 

Betriebsräte haben die Chance, individuelle Interessen der Beschäftigten und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu verknüpfen. Durch Ausschöpfung ihrer rechtlichen Befugnisse können Betriebsräte diversitäts- und inklusionsfördernde Maßnahmen anstoßen, initiieren und unterstützen. Dazu gehören insbesondere auch Betriebsvereinbarungen gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung im Betrieb. So können beispielsweise auf Grundlage des § 88 BetrVG durch freiwillige Betriebsvereinbarungen Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb oder Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen geregelt werden.

 

Neben oder anstelle von verbindlichen Betriebsvereinbarungen sind Verhaltenskodizes ein geeignetes Instrument, um Ihren Einsatz für Diversität und Inklusion zu manifestieren. Ein Verhaltenskodex macht deutlich, dass Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Ihrem Betrieb nicht mehr länger unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit fallen, sondern ein auch seitens der Führungskräfte ernst genommenes Thema und der Einsatz für Wertschätzung und Toleranz im Betrieb ein Ausdruck von Wertschätzung eines*einer jeden Beschäftigten ist.

 

Der Schutz gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung gilt auch Ihren Kund*innen, Lieferant*innen und Vertragspartner*innen. Durch diversitäts- und inklusionssensible AGB können Sie indes nicht nur Ihre Kund*innen, Lieferant*innen und Vertragspartner*innen vor Benachteiligungen schützen. Umgekehrt können Sie sie durch Ihre AGB auch selbst in die Pflicht nehmen und einen wertschätzenden, respektvollen und toleranten Umgang mit Ihren Beschäftigten zu einer allgemeinen Bedingung jeder Geschäftsbeziehung machen.

 

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