Rechtlich
Vielfalt als Chance
Arbeitgebende machen sich im Falle des Verstoßes gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot oder im Falle des Unterlassens ihrer gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten haftbar. Der Vertrauensschaden im Fall von Rassismus, Diskriminierung oder sexueller Belästigung im Betrieb ist weitaus schwerwiegender.
Qualitativ
Vielfalt als Vorteil
Diversität und Inklusion können für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit in einer sich ständig wandelnden Welt entscheidend sein, gleich ob Sie nach gut ausgebildeten Fachkräften suchen oder in der Belegschaft vielfältige Talente in verschiedenen Lebensphasen und mit vielfältigen Biografien zusammenbringen.
Menschlich
Vielfalt als Wert
Bewerber*innen, Beschäftigte, Kund*innen, Vertragspartner*innen und Investor*innen erwarten zunehmend auch ein glaubwürdiges Bekenntnis zur sozialen Nachhaltigkeit, zu einem werteorientierten Handeln und eine klare Positionierung bei Diskriminierungsfällen oder einem „Shitstorm“ im Internet.
AGG-Schulung für Perosnalrät*innen
für Wertschätzung und Respekt
Der Personalrat hat eine Schlüsselfunktion: Auf der einen Seite weiß er um die fachlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen der Beschäftigten und um Zugangsmöglichkeiten zu bisher weniger im Betrieb repräsentierten gesellschaftlichen Gruppen. Auf der anderen Seite sehen sich Personalrät*innen vor die Herausforderung gestellt, die Interessen der Beschäftigten und Prozesse der Verwaltungsmodernisierung und des Qualitätsmanagements zu verknüpfen. Mit diesem Wissen und durch Ausschöpfung ihrer rechtlichen Befugnisse können Personalrät*innen individuelle, diversitäts- und inklusionsfördernde Maßnahmen anstoßen, initiieren und unterstützen. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
AGG-Schulung für Personalrät*innen
gegen Rassismus und Diskriminierung
Unsere AGG-Schulung für Personalrät*innen vermittelt Personalrät*innen ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte und Interventionsmöglichkeiten zum Schutz ihrer Kolleg*innen vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung und ermutigt sie, ihren gesetzlichen Handlungsspielraum zur Förderung von Diversität und Inklusion voll und proaktiv auszuschöpfen. Zusammen kreieren wir unter Einbeziehungen der wirtschaftlichen Herausforderungen in einer sich wandelnden Welt ein Arbeitsumfeld gemäß gesetzlicher Vorgaben, ein Arbeitsumfeld geprägt von Wertschätzung und Respekt.
Unsere AGG-Schulung für Personalräte ermutigt, die von Gesetzes wegen erforderlichen präventiven und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und ihren gesetzlichen Mitbestimmungs- und Handlungsspielraum voll und proaktiv auszuschöpfen. Überdies qualifiziert unsere Schulung Personalrät*innen und Interessenvertretungen, den Ist – Zustand in der Einrichtung oder Behörde anhand von Benchmarks zu reflektieren und Maßnahmen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten sowie zur Förderung von Diversität und Inklusion im Betrieb auch eigenverantwortlich zu implementieren.
Unsere Schulung adressiert Personalratsmitglieder und Personen, die als Interessenvertretung ebenfalls mit der Einhaltung gesetzlicher Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz beauftragt sind. Dennoch: Keine*r kennt Ihre Einrichtung oder Ihre Behörde und die jeweiligen Herausforderungen und Realitäten so gut wie Sie. Wir passen die Schulungsinhalte in Absprache mit Ihnen je nach individuellem Wissensstand und nach internen Herausforderungen bezogen auf Ihre Bedürfnisse an und besprechen mit Ihnen Ihre Investition transparent und ohne versteckte Kosten im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs.
AGG-Schulung für Personalrät*innen
Unverbindliche Anfrage stellen
Simply Equal unterstützt Arbeitgebende, unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen und unter Einbeziehung von individuellen diversitäts- und inklusionsfördernden Maßnahmen die Herausforderungen der Zeit als Chance zu nutzen und aus dieser Chance größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
AGG-Schulung für Personalrät*innen
Häufig gestellte Fragen
Danke, dass Sie den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt gemeinsam mit uns kämpfen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zusammen mit Ihnen das Arbeitsklima geprägt von Diversität und Inklusion, Wertschätzung und Respekt auch bei Ihnen zu fördern. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit?
Gesetzliche Anforderungen und unternehmerische Erwägungen erfordern von Personalräten mehr denn je einen kompetenten Umgang mit Diversität, mit personellen Gemeinsamkeiten und Unterschiedlichkeiten. Auf der einen Seite wissen Personalräte oft um die Wünsche der Beschäftigen nach Flexibilität, Transparenz und Wertschätzung. Auf der anderen Seite sehen sich Personalräte oft vor die Herausforderung gestellt, die Interessen der Beschäftigten und den qualitativen Erfolg der Einrichtung zu verknüpfen. Gleichzeitig resultiert gerade aus dieser Schnittstelle die Schlüsselfunktion von Personalräten bei der Implementierung von diversitäts- und inklusionsfördernden Maßnahmen. Sie können auf Augenhöhe mit der Führungsebene wichtige Impulse für betrieblich gelebte Diversität und Inklusion senden, die Themen Diversität und Inklusion zum betrieblichen Alltag werden lassen und Wertschätzung und Vielfalt in eigenen Gremien praktizieren. Hierfür hat die Gesetzgebung den Personaöräten wichtige Handlungsinstrumente zur Verfügung gestellt und mit einigen Rechten ausgestattet. Personalräte sind gehalten, ihre rechtlichen Befugnisse im Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und Sexismus im Betrieb voll auszuschöpfen – und in Einzelfällen auch auf scharfe rechtliche Mittel zurückzugreifen.
Wie kann dem Interessen- und Rollenkonflikt begegnet werden?
Personalrät*innen vertreten die Interessen ihrer Kolleg*innen mit vielfältigen Denk- und Verhaltensmustern, teilweisen auch solchen, die das Vorgehen gegen Rassismus und Diskriminierung erschweren. Manche Personalräte wollen der Erwartung von Beschäftigten gerecht werden, die Interessen der Mehrheit und keine Partikularinteressen zu vertreten. Im Beschwerdefall sehen sich Personalratsmitglieder herausgefordert, auf der einen Seite der Beschwerde nachzugehen, auf der anderen Seite keinen „falschen Verdacht“ gegenüber Verursacher*innen zu äußern. Umgekehrt steht der Vorwurf der Untätigkeit und der Gleichgültigkeit in Rede, wenn Personalratsmitglieder im Beschwerdefall nicht unverzüglich tätig werden. Zuletzt ist der Personalrat über seinen Einsatz für Diversität und Inklusion mit einer Vielzahl an weiteren Aufgaben beauftragt, die von einer Vielfalt der Beschäftigten als „wirklich wichtige“ Probleme wahrgenommen werden. Für mehr Diversität und Inklusion im Erwerbsleben müssen Personalratsmitglieder im Bewusstsein ihrer Verantwortung eine vorherrschende Gleichgültigkeit gegenüber Diskriminierung in Ihrem Betrieb durchbrechen und deutlich machen, dass Rassismus, Diskriminierung und Sexismus nicht als Problem der „anderen“, der davon Betroffenen, gesehen wird. Wir unterstützen Personalratsmitglieder in ihrem Einsatz für Diversität und Inklusion und wappnen sie mit dem notwendigen rechtlichen Know – How. Zusammen kreieren wir ein inklusives und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld, in dem sich alle Talente wertgeschätzt fühlen.
Welche rechtlichen Befugnisse hat der Personalrat?
Seit vielen Jahren setzen sich Personalräte für Gleichstellung und Diversität ein, sei es betreffend der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt oder betreffend der demokratischen Rechte für migrantische Beschäftigte. Rechtliche Grundlage bilden insbesondere auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Hieraus ergeben sich für Personalräte mittelbare und unmittelbare Mitbestimmungsrechte sowie personelle Mitwirkungsrechte. Beispielsweise fordert das Gesetz Interessenvertretungen auf, im Rahmen ihrer Aufhaben und Handlungsmöglichkeiten daran mitzuwirken, Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung im Betrieb zu verhindern und zu beseitigen (§ 17 Absatz 1 AGG). Bei groben Verstößen des*der Arbeitgeber*in gegen seine gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten, gleich ob verschuldet oder unverschuldet, können Interessenvertretungen sogar beim Arbeitsgericht beantragen, dem*der Arbeitgeber*in aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Personalräte haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.
Welche personellen Mitwirkungsrechte hat der Personalrat?
Die personellen Mitwirkungsrechte der Personalräte umfassen die Rekrutierung und Einstellung neuer Mitarbeiter*innen, die Förderung der Berufsbildung, personelle und erzwingbare (Einzel-) maßnahmen bis hin zur Kündigung störender Arbeitnehmer*innen. Interessenvertretungen sollten auch darauf achten, die Richtlinien und das Auswahlverfahren diskriminierungsfrei und diversitätssensibel zu gestalten. Beispielsweise ist stets zu hinterfragen, in welchem Umfang Deutschkenntnisse tatsächlich zwingende fachliche Anforderungen der zu besetzenden Stelle sind. Auch im Auswahlverfahren sollten Personalsräte besonderes Augenmerk darauf richten, unbewusste Verzerrungseffekt (sog. Unconscious Bias) zu identifizieren, um die strukturelle Benachteiligung zu verhindern: Wer benötigt welche Schulung? Wer profitiert perspektivisch von welcher Weiterbildung? Wer kann sich langfristig zur Führungskraft entwickeln?
Welche Möglichkeiten haben Personalräte darüber hinaus?
Ausgangspunkt ist die Sensibilisierung der Personalratsmitglieder selbst. Vor Einleitung weitergehender Maßnahmen empfiehlt es sich, dass Personalratsmitglieder zunächst selbst Bildungsangebote gegen Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung und für Diversität und Inklusion am Arbeitsplatz wahrnehmen. Der Personalrat soll ermutigt werden, von seinen rechtlichen Handlungsinstrumenten Gebrauch zu machen. Dazu gehört es auch, den*die Arbeitgeber*in in sowie die Belegschaft von der Notwendigkeit zu überzeugen, die Themen Diversität und Inklusion zum festen Bestandteil der alltäglichen Praxis werden zu lassen. Arbeitgeber*innen wie auch die Belegschaft sollten aufgefordert werden, selbst aktiv zu werden und um Vielfalt in der Einrichtung zu werben. Prävention statt Eskalation. Personalräte kennen die Belegschaft und wissen gegebenenfalls auch um etwaige Unsicherheiten auf Seiten der Belegschaft. Eine offene und zugleich sensible Kommunikation mit Beschäftigten über etwaige Diskriminierungsrisiken kann eine Eskalation im Vorfeld vermeiden. Eine Basis hierfür können behördeninterne Leitbilder, Verhaltenskodizes und insbesondere auch Dienstvereinbarungen sein, die beispielsweise ein verbindliches Statement für Diversität und Inklusion oder auch verbindliche Regelungen für den Umgang mit sexueller Belästigung im Betrieb regeln. In Anwendung aller Handlungsinstrumente können Personalräte auch bei der Implementierung, Gestaltung und Fortentwicklung eines ganzeinheitlichen Diversity Managements eine entscheidende Rolle spielen.
Wir unterstützen Sie
Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht
Simply Equal ist eine bundesweit tätige, auf das Antidiskriminierungsrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei. Wir unterstützen Arbeitgebende bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Schutz ihrer Beschäftigten vor Rassismus , Diskriminierung und sexueller Belästigung sowie bei der Implementierung eines betriebseigenen Diversity Managements.
Kennen Sie schon unser Magazin?
Politik, Gesetze und Rechtsprechung
Was bedeutet Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung? Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber*in? Welche Rechte habe ich als Betroffene*r? Wie kann ich als Arbeitgeber*in meine Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung schützen? Wie kann ich meine*n Arbeitgeber*in in die Pflicht nehmen? Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Welche Fristen muss ich beachten?

Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Welche gesetzlichen Pflichten habe ich? Wie viel Schadensersatz oder Entschädigung muss ich zahlen?…

Das AGG räumt Beschäftigten diverse Rechte und Ansprüche ein, z.B. einen Anspruch auf Schadensersatz und einen Anspruch auf eine geldliche Entschädigung („Schmerzensgeld“) …

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist für Arbeitgeber*innen von besonderer Relevanz. Es ist das erste Regelwerk in Deutschland, das im Arbeitsleben …