Ihre Anwaltskanzlei
im Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht

Unsere Mission
Was wir wollen

Auch wenn die Gleichberechtigung schon längst verfassungsrechtlich verankert ist, werden auch heute noch zu viele Menschen strukturell, institutionell oder individuell benachteiligt – insbesondere auch im Erwerbsleben. Wir treten an, um eine Arbeitswelt mitzugestalten, die von Diversität und Inklusion, von Wertschätzung und Respekt, von Chancengleichheit und Gleichberechtigung geprägt ist. Letztlich wollen wir doch alle „einfach nur Gleichberechtigung“, oder?

Unsere Arbeitsweise
Wie wir das machen

Wir verfolgen einen dreigliedrigen Ansatz: Prävention, Intervention und Information. Wir unterstützen Arbeitgebende bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Schutz ihrer Beschäftigten vor Benachteiligungen, wir vertreten Betroffene von Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung vor Gericht und informieren alle Beteiligten über rechtliche, politische und gesellschaftliche Themen auf dem Gebiet des Antidiskriminierungs- und Arbeitsrechts.

Unsere Motivation
Warum wir das machen

Unser Einsatz gegen Rassismus, Diskriminierung und Sexismus ist nicht nur ein beruflicher Auftrag, sondern auch ein gesellschaftlicher und menschlicher Auftrag. Unser gemeinsamer Einsatz für Diversität und Inklusion in der Arbeitswelt bedeutet einen wirtschaftlichen Vorteil für Unternehmen und Betriebe, bedeutet einen individuellen Vorteil eines*einer jeden Beschäftigten und einen gesamtgesellschaftlichen Vorteil im Kampf gegen populistische Tendenzen. Win-Win-Win.

Ihre Anwaltskanzlei
im Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht

SIMPLY EQUAL ist eine bundesweit tätige, auf das Antidiskriminierungsrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei. Wir unterstützen Arbeitgebende bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Schutz ihrer Beschäftigten vor Rassismus , Diskriminierung und sexueller Belästigung sowie bei der Implementierung eines betriebseigenen Diversity Managements. Gleichzeitig beraten und vertreten wir Betroffene von Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung bei der Durchsetzung ihrer Rechte im außergerichtlichen wie im gerichtlichen Verfahren. Hierzu verfolgen wir einen dreigliedrigen Ansatz: Prävention, Intervention und Information. Wir sind überzeugt davon, dass neben Aufklärung und Sensibilisierung auch rechtliche Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden müssen, um Verursacher*innen und Täter*innen mit den Mitteln des Rechts zur Verantwortung zu ziehen.

Wir unterstützen Arbeitgebende und Personalvertretungen bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Schutz ihrer Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung sowie bei der Implementierung eines Diversity Managements zur Förderung einer vielfaltssensiblen, inklusiven und zukunftsorientierten Unternehmenskultur.

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