


Rechtlich
Vielfalt als Chance
Arbeitgebende machen sich im Fall des Verstoßes gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot oder im Fall des Unterlassens ihrer gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten haftbar. Der Vertrauensschaden im Fall von Rassismus, Diskriminierung oder sexueller Belästigung im Betrieb ist weitaus schwerwiegender.
Unternehmerisch
Vielfalt als Vorteil
Diversität und Inklusion können für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit in einer sich ständig wandelnden Welt entscheidend sein, gleich ob Unternehmen nach gut ausgebildeten Fachkräften suchen oder in der Belegschaft vielfältige Talente in verschiedenen Lebensphasen und mit vielfältigen Biografien zusammenbringen.
Menschlich
Vielfalt als Wert
Bewerber*innen, Beschäftigte, Kund*innen, Vertragspartner*innen und Investor*innen erwarten zunehmend auch ein glaubwürdiges Bekenntnis zur sozialen Nachhaltigkeit, zu einem werteorientierten Handeln und eine klare Positionierung bei Diskriminierungsfällen oder einem „Shitstorm“ im Internet.
Wir unterstützen Sie im
Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht
Simply Equal ist eine bundesweit tätige, auf das Antidiskriminierungsrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei. Wir unterstützen Arbeitgebende bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Schutz ihrer Beschäftigten vor Rassismus , Diskriminierung und sexueller Belästigung sowie bei der Implementierung eines betriebseigenen Diversity Managements. Gleichzeitig beraten und vertreten wir Betroffene von Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung bei der Durchsetzung ihrer Rechte im außergerichtlichen wie im gerichtlichen Verfahren.

Seien Sie ein Vorbild
Mit Arbeitgebenden
für Diversität und Inklusion
Erfüllen Sie als Arbeitgeber*in Ihre gesetzlichen Pflichten zum Schutz Ihrer Beschäftigten, Kund*innen und Vertragspartner*innen vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung? Erkennen und ergreifen Sie die wirtschaftlichen Chancen der Vielfalt? Bedeutet Ihnen Diversität und Inklusion mehr als bloß ein Image nach außen, sondern eine menschliche Einstellung?
Wir unterstützen, beraten und betreuen Sie und Ihr Team, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsrät*innen und Beschäftigte im Antidiskriminierungsrecht, Diversity, People und Culture Management – bundesweit. Zusammen kreieren wir ein Arbeitsumfeld gemäß Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Ihrer unternehmerischen Zielsetzung und Ihrer menschlichen Einstellung.

Laut und öffentlich
Mit öffentlichen Einrichtungen
für Gleichstellung und Chancengleichheit
Wie können öffentliche Einrichtung die Vielfalt der Bevölkerung und der Belegschaft wertschätzend in den Blick nehmen? Wie kann bei steigender Arbeitsverdichtung die Belegschaft ressortübergreifend für die Themen Diversität und Inklusion sensibilisiert werden? Wer ist überhaupt für die Themen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung zuständig? Welche Schnittstelle besteht zwischen Verwaltungsmodernisierung, Qualitätsmanagement und Chancengleichheit?
Gleichberechtigung bedeutet auch Chancengleichheit. Chancengleichheit bedeutet einen gesamtgesellschaftlichen Vorteil, die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und einen Lösungsansatz, um dem prognostizierten und teilweise schon spürbaren Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland zu begegnen. Chancengleichheit betrifft uns alle, Chancengleichheit betrifft insbesondere auch Verfahren und Arbeitsweisen in öffentlichen Einrichtungen – von der Gleichstellung von Frauen und Männern, Inklusion von Menschen mit Behinderungen über die Interkulturelle Öffnung bis hin zu übergeordneten Diversity- und Inklusionskonzepten.

Zusammen für Ihre Rechte
Mit Betroffenen
gegen Rassismus und Diskriminierung
Sie sind von Rassismus, Diskriminierung oder sexueller Belästigung betroffen? Ihr Name, Ihre Herkunft, Ihr Alter oder Ihre Religion waren ausschlaggebend für die Absage im Bewerbungsverfahren? Ihr*e Kolleg*in mobbt Sie? Berührt Sie? Äußert Ihnen gegenüber Bemerkungen sexuellen Inhalts? Die Personalabteilung respektiert Ihre geschlechtliche Identität nicht? Ihnen wird kein barrierefreier Zugang zur Verfügung gestellt? Sie erhalten geringeres Gehalt als eine Vergleichsperson? Sie werden aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder in der Elternzeit benachteiligt?
Das Gesetz räumt Ihnen verschiedene Rechte ein, mit denen Sie sich gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung zur Wehr setzen können. Als Fach- und Rechtsanwält*innen unterstützen, beraten und vertreten wir Sie im Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht – bundesweit.
Wir unterstützen Sie im
Antidiskriminierungs- UND Arbeitsrecht
Betroffenen von Rassismus und Diskriminierung bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. In einem kostenlosen Erstgespräch teilen wir Ihnen unsere Einschätzung der Rechtslage mit und zeigen Ihnen hiervon ausgehend Handlungsmöglichkeiten auf. Durch diese Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten. Im Falle eines Tätigwerdens über die kostenlose Erstberatung hinaus stimmen wir alle etwaigen Kosten transparent mit Ihnen ab.
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Politik, Gesetze und Rechtsprechung
Was bedeutet Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung? Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber*in? Welche Rechte habe ich als Betroffene*r? Wie kann ich als Arbeitgeber*in meine Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung schützen? Wie kann ich meine*n Arbeitgeber*in in die Pflicht nehmen? Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Welche Fristen muss ich beachten?

Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Welche gesetzlichen Pflichten habe ich? Wie viel Schadensersatz oder Entschädigung muss ich zahlen?…

Das AGG räumt Beschäftigten diverse Rechte und Ansprüche ein, z.B. einen Anspruch auf Schadensersatz und einen Anspruch auf eine geldliche Entschädigung („Schmerzensgeld“) …

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist für Arbeitgeber*innen von besonderer Relevanz. Es ist das erste Regelwerk in Deutschland, das im Arbeitsleben …