Diversity-Check

Tatsachen schaffen

Rechtlich
Vielfalt als Chance

Arbeitgebende machen sich im Fall des Verstoßes gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot oder im Fall des Unterlassens ihrer gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten haftbar. Der Vertrauensschaden im Fall von Rassismus, Diskriminierung oder sexueller Belästigung im Betrieb ist weitaus schwerwiegender.

Unternehmerisch
Vielfalt als Vorteil

Diversität und Inklusion können für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit in einer sich ständig wandelnden Welt entscheidend sein, gleich ob Sie nach gut ausgebildeten Fachkräften suchen oder in der Belegschaft vielfältige Talente in verschiedenen Lebensphasen und mit vielfältigen Biografien zusammenbringen.

Menschlich
Vielfalt als Wert

Bewerber*innen, Beschäftigte, Kund*innen, Vertragspartner*innen und Investor*innen erwarten zunehmend auch ein glaubwürdiges Bekenntnis zur sozialen Nachhaltigkeit, zu einem werteorientierten Handeln und eine klare Positionierung bei Diskriminierungsfällen oder einem „Shitstorm“ im Internet.

Diversity-Check
Tatsachen schaffen

„Unser Betrieb ist diskriminierungsfrei“ – Sind Sie sicher? Rassismen und Diskriminierungen sind nicht immer offensichtlich. Ständig sind wir unbewussten Vorannahmen unterlegen, die unser vermeintlich objektives Bild entzerren (sog. Unconscious Bias). Mit unserem Simply Equal Diversity-Check sensibilisieren wir Sie für verschiedenste Verzerrungseffekte, prüfen wir Ihre Innen- und Außendarstellung sowie Ihre Stellenausschreibungen auf offene – und auf verdeckte – Benachteiligungen. Wir zeigen Ihnen Ansätze und Instrumente auf, mit denen Sie ihre innerbetriebliche Wirkung und Ihren Marktauftritt nach außen so verändern, dass sich vielfältige Talente angesprochen fühlen und mit denen Sie innerbetrieblich wie auch in der Außenwirkung alle Talente adressieren.

Diversity-Check
Häufig gestellte Fragen

Danke, dass Sie den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt gemeinsam mit uns kämpfen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zusammen mit Ihnen das Betriebsklima geprägt von Diversität und Inklusion, Wertschätzung und Respekt auch bei Ihnen zu fördern. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Das gesellschaftlich noch weitverbreitete binäre Geschlechtsmodell ist überholt. Zuletzt bekräftigte der Bundesgerichts höchstrichterlich im Jahr 2018, dass es mehr als nur zwei Geschlechter, mehr als nur die Geschlechter Mann und Frau, sondern vielfältige Geschlechter und Geschlechteridentitäten gibt. Die meisten Unternehmen reagierten hierauf durch Anpassung ihrer Stellenausschreibungen, mit denen sie seither alle Geschlechter ansprechen („m/w/d“). Damit sind jedenfalls die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Gleichzeitig lassen viele Unternehmen ihre Chance ungenutzt, mit ihren Stellenausschreibungen und ihrer Außendarstellen proaktiv um jedes Talent zu werben: Sind gute Deutschkenntnisse für die zu besetzende Stelle tatsächlich zwingend? Haben Bewerbende ohne Auslandserfahrung gegebenenfalls während ihres Studium mangels finanzieller Möglichkeiten branchenspezifisch gejobbt? Woher rührt die Annahme, dass es sich bei der vorliegenden Bewerbung um eine „Alibi – Bewerbung“ für die Bundesagentur für Arbeit handeln könnte? Verspricht eine in Deutschland anerkannte Ausbildung zwingend mehr Know- How als im Ausland gewonnene Berufserfahrungen?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, als eines der wichtigsten Antidiskriminierungsgesetze für Arbeitgebende, verbietet Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Über die gesetzlich normierten Diskriminierungsdimensionen hinaus erfolgt unser Diversity Check auch in Bezug auf weitere Diversitätsdimensionen, insbesondere auch in Bezug auf die soziale Herkunft. Unser Diversity-Check beleuchtet Ihre Innen- und Außendarstellung in Form Ihrer Webseite und der sich auf Ihrer Webseite möglicherweise befindlichen Stellenausschreibungen. Über die gesetzlich normierten Diskriminierungsdimensionen hinaus erfolgt unser Diversity Check auch in Bezug auf eine weitere Diversitätsdimension, nämlich die der sozialen Herkunft. Sofern eine darüberhinausgehende Prüfung erwünscht ist, z.B. betreffend der in der Belegschaft empfundenen Benachteiligungen oder Ihrer Social-Media-Kanäle- sprechen Sie uns hierzu gern an.

Unser Diversity-Check beleuchtet Ihre Außendarstellung in Form Ihrer Webseite und der sich auf Ihrer Webseite möglicherweise befindlichen Stellenausschreibungen. Sofern eine darüberhinausgehende Prüfung erwünscht ist, sprechen Sie uns hierzu gern an.

Im Wesentlichen erfolgt die Auswertung des Diversity Checks dreigeteilt: Zunächst stellen wir Ihnen im Allgemeinen verschiedene Verzerrungseffekte anhand von Beispielen dar, sodass Sie befähigt werden, künftig eigenständig Ihren Außenauftritt reflektiert auf unbewusste Diskriminierungen und Vorurteile zu hinterfragen. Im zweiten Schritt erhalten Sie die Auswertung der Prüfung Ihrer Internetseite bezogen auf sprachliche und bildliche Stilelemente. Zuletzt erfolgt eine Auswertung Ihrer Stellenausschreibungen bezogen auf die Vereinbarkeit mit geltendem Recht, bezogen auf etwaigen Diskriminierungsrisiken und bezogen auf über die rechtlichen Anforderungen hinausgehenden Möglichkeiten zur proaktiven Ansprache aller Talente.

Unser Diversity-Check gibt jeweils die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Prüfung wieder. Beachten Sie, dass sich die Rechtslage durch Gesetz und/ oder geänderter Rechtsprechung nach erfolgtem Diversity-Check ändern kann.

Für die erfolgreiche Implementierung von Diversität und Inklusion im Betrieb sind die unbedingte Unterstützung und die proaktive Mitwirkung von Führungskräften entscheidend. Die Schaffung eines …

Mehr Informationen  >>

Rufbereitschaft-als-Arbeitszeit.png

Das Gesetz überträgt Arbeitgeber*innen und Interessenvertretungen eine soziale Verantwortung. Überdies sind Arbeitgebende von Gesetzes wegen verpflichtet, präventive und erforderliche Maßnahmen zum Schutz …

Mehr Informationen >>

Antidiskriminierungsrecht-fuer-Arbeitgebende.png

Gemäß § 13 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben Beschäftigte das Recht, sich bei den „zuständigen Stellen“ des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn …

Mehr Informationen >>

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner